masterstudiengänge an der TH Köln
Die Fakultät für Architektur bietet zwei Masterstudiengänge an: Den Master „ARCHITEKTUR+“ – als eine der wenigen Schulen in Deutschland – mit fünf Vertiefungen: Strategien des Entwerfens und Konstruierens (SEK), Corporate Architecture (COA), Projektmanagement und Immobilienökonomie (PUI), Denkmalpflege / Planen im Bestand (DPB), Energieoptimiertes Bauen (ENB). Zudem kann der Master „Städtebau NRW“ erlangt werden. Kern unseres Masterstudiums ist die projektorientierte Lehre in Verbindung mit der Vertiefung der wissenschaftlichen Ausbildung.
Studienziel master of arts
Aufbauend auf den Vorkenntnissen des breit angelegten Bachelorstudiums werden im darauf aufbauenden, konsekutiven Masterstudium ARCHITEKTUR+ fundierte Fähigkeiten und Fertigkeiten im Entwerfen und Konstruieren sowie weitere Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um als Generalist bzw. Generalistin komplexe Planungsprozesse interdisziplinär und integrativ zu entwickeln und zu koordinieren. Ziel ist es, Anforderungen mit hohem Komplexitätsgrad in den Entwurf zu integrieren.
Berufsfelder
Das Masterstudium mit den angebotenen Vertiefungsmöglichkeiten bereitet auf eine eigenverantwortliche Tätigkeit in unterschiedlichen Berufsfeldern vor, z.B.:
Mitarbeit in Architektur und Planungsbüros in allen Leistungsphasen, selbständige und freie Ausübung des Architektenberufes nach angemessener praktischer Berufsausübung und Eintragung in die Architektenliste, in Bauunternehmungen umfasst der Aufgabenbereich Kalkulation, Bauleitung, Organisation und Geschäftsführung, in staatlichen und kommunalen Bau- und Planungsämtern Aufgaben in der Hochbauplanung und der Denkmalpflege, in einer Generalunternehmung Projektleitung oder auch Tätigkeiten in Bereichen wie z.B. der Gebäudeinstandhaltung, der Wohnungswirtschaft, Immobilienökonomie oder dem Baumanagement.
STUDIENABSCHLUSS: „MASTER OF ARTS“
Mit dem Bestehen der Prüfungen wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt „M.A.“ verliehen.
Dieser Abschluss qualifiziert unsere Absolvent:innen für den Architekturberuf. Mit dem Masterabschluss erhalten die Absolvent:innen die ausbildungsbezogene Voraussetzung zur Berufsanerkennung gemäß der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie und der Architektengesetze der Bundesländer. Nach zwei Jahren der Berufstätigkeit unter Anleitung von Architekt:innen und dem Nachweis von Weiterbildungsmaßnamen kann die Mitgliedschaft in der Architektenkammer beantragt werden und damit auch eine eigenständige Berufsausübung ausgeübt werden.
Zentrale Studienberatung TH
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Claudiusstraße 1, 50678 Köln
Montag bis Freitag: 9– 12 Uhr & 13 – 15 Uhr, zusätzlich Donnerstag bis 19 Uhr
Raumnummer E1.13
0221 8275-5500