FAQ’s zum Studium
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Prüfungsangelegenheiten der Fakultät.
HINWEIS
FAQ’s und weitere Informationen rund um Prüfungsangelegenheiten für Studierende der Fakultät für Architektur befinden sich auf ILU (Pfad: F05 – Architektur > Studieninfos)
Prüfungen
Prüfungsordnungen Bachelor / Master
Die Prüfungsordnungen (PO) regeln das Studium und die Prüfungen im Bachelor- und Masterstudiengang Architektur der Fakultät für Architektur der TH Köln.
> Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Architektur
> Prüfungsordnung Masterstudiengang Architektur
Die bestehenden Prüfungsordnungen sind:
Bachelor Architektur PO3 (aktuell – ab Studienstart 2019/20)
Master Architektur PO5 (aktuell – ab Studienstart 2019/20)
Alle Prüfungsordnungen mit Studienstart bis 2018/19 (Bachelor PO2, Master PO3/4 ) laufen zum 31.08.2024 aus. Eine Fortsetzung des Studiums in diesen Prüfungsordnungen ist nicht mehr möglich (siehe Auslaufordnung).
Für die Prüfungsorganisation der Fakultät für Architektur und die Einhaltung der Prüfungsordnungen ist der Prüfungsausschuss zuständig.
Die Prüfungen werden über den Studierenden- und Prüfungsservice (online) – PSSO – angemeldet.
Aktuelle Prüfungstermine finden Sie vor dem jeweils aktuellen Anmeldezeitraum in PSSO oder als Aushang vor dem Sekretariat der Fakultät für Architektur.
Prüfungsausschuss
Prof. Thorsten Burgmer
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Anschrift
TH Köln
Prüfungsausschuss F05
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Sprechzeiten
Dienstags 9.00 – 10.00 Uhr
digital (ZOOM-Zugangsdaten nach Anfrage per Email)
Fachbezogene Themen: Widersprüche gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen, ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen, Prüfungsplanung und -terminierung, Einhaltung der Prüfungsordnung, Ausgabe der Abschlussarbeiten im Masterstudiengang.
ECTS-Anerkennung
Dip.-Ing. Lena Piontek
ECTS-Koordinatorin
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Studiengänge / anderer Hochschulen ist die ECTS-Koordinatorin der Fakultät für Architektur zuständig.