erBe 2045 | Klimaneutraler erhaltenswerter Bestand (Wohngebäude)

Das Forschungsprojekt „erBe 2045“ befasst sich mit der Fragestellung, wie der Gebäudesektor bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden kann, ohne dass der Verlust von baukulturellem Erbe droht.

Der Wohngebäudebestand in der Bundesrepublik Deutschland umfasst 19,3 Millionen Wohngebäude. Dieser Bestand soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden, so das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung. Klimaneutral bedeutet, dass die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen sollen und der verbleibende Energiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Hierfür werden bei vielen älteren Bestandsgebäuden Sanierungsmaßnahmen notwendig sein. Gleichzeitig sieht das neue Gebäudeenergiegesetz vor, dass bei Denkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz von den Sanierungsauflagen abgewichen werden kann. Diese Ausnahmeregelung könnte ein Verfehlen des Klimaneutralitätsziels zur Folge haben, je nachdem wie hoch der Anteil der erhaltenswerten Bausubstanz am Gesamtbestand ist.

Städte und Gemeinden stehen vor der Aufgabe, diesen Anteil zu erfassen, um fundierte Aussagen über Sanierungs- bzw. Energieversorgungsmaßnahmen treffen zu können. An dieser Fragestellung setzt das Forschungsprojekt „erBe 2045 – Klimaneutraler erhaltenswerter Gebäudebestand“ an. Zunächst sollen Kriterien definiert und Werkzeuge vorbereitet werden, anhand derer Verwaltungen entscheiden können, welche Gebäude als erhaltenswert eingestuft werden können. Die Grundlage dafür liefern verschiedene gesetzliche Vorgaben zum Denkmalschutz und zur Stadtplanung sowie die Ergebnisse bereits abgeschlossener Forschungsprojekte anderer Institutionen. Die Städte und Gemeinden können auf bereits vorhandene statistische Daten zurückgreifen, wie Baualtersklassen, Bauart und energetische Kennwerte der Gebäude. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, ihren Bestand an erhaltenswerter Bausubstanz zu quantifizieren.

Diese Zahlen können perspektivisch eine belastbare Grundlage für die kommunale Wärmeplanung sein, die alle Kommunen und Landkreise bis 2028 vorlegen müssen.

Nicht zuletzt geht es dem Forschungsteam auch darum Wege aufzuzeigen, wie Klimaschutzziele erreicht werden können ohne baukulturelle Werte zu verlieren.

PERSONEN
Prof. Thorsten Burgmer
Prof. Dr. Daniel Lohmann
M.A. Gerit Godlewsky
M.A. Matthias Stemmer
Sarah John

LAUFZEIT
Oktober 2023 – September 2026

FÖRDERGEBER
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Zukunft Bau
Fördersumme 329.779,15 €